
Die Kostenübernahme einer Haarprothese durch die MGEN hängt von der Art des abgeschlossenen Vertrags, dem Status der Versicherten und der Einhaltung eines bestimmten Verwaltungsablaufs ab. Zwischen dem kollektiven Vertrag der Zusatzsozialversicherung (PSC), der individuellen Zusatzversicherung und der Solidarischen Gesundheitszusatzversicherung (CSS) variieren die Rückerstattungsmodalitäten, der Eigenanteil und der Zugang zur Drittzahlung erheblich.
Vertrag PSC, individuelle Zusatzversicherung oder CSS: unterschiedliche Kostenübernahmen bei der MGEN
Die MGEN bietet mehrere Tarife an, und nicht alle decken Haarprothesen gleich ab. Der kollektive Vertrag PSC, der für Beamte des öffentlichen Dienstes gedacht ist, umfasst in der Regel ein Garantieniveau, das die Basis der Sozialversicherung bis zur von der Regelung festgelegten Höchstverkaufsgrenze ergänzt. Der Eigenanteil kann dann bei einer Prothese der Klasse I null oder sehr gering sein.
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Bei der individuellen Zusatzversicherung hängt der Rückerstattungsgrad von der gewählten Tarifvariante ab. Einige Optionen decken den gesamten Höchstverkaufspreis ab, während andere einen höheren Eigenanteil hinterlassen, insbesondere bei Prothesen der Klasse II, deren Preis die gesetzliche Obergrenze überschreitet.
Für Versicherte, die über die MGEN von der CSS profitieren, ist die Logik anders: Die Kostenübernahme zielt darauf ab, den Eigenanteil für die Geräte, die auf der Liste der Produkte und Dienstleistungen (LPP) stehen, zu beseitigen. Die Wahl des Modells bleibt jedoch auf die Referenzen beschränkt, die mit diesem Rahmen kompatibel sind.
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Die Rückerstattung der Haarprothese für Frauen durch die MGEN unterliegt daher unterschiedlichen Regeln je nach vertraglichem Status der Versicherten, was die Prüfung der Garantien vor jedem Kauf unerlässlich macht.
Die Rückmeldungen aus der Praxis sind diesbezüglich unterschiedlich: Einige Versicherte mit einem individuellen Vertrag berichten von einem Eigenanteil von mehreren Hundert Euro für eine hochwertige Prothese, während Beamte, die durch den PSC abgedeckt sind, für ein gleichwertiges Modell der Klasse I nichts bezahlt haben.

Basis der Rückerstattung der Sozialversicherung und MGEN-Zusatz: der Berechnungsmechanismus
Die Rückerstattungsbasis der Krankenversicherung beträgt 350 € für Haarprothesen der Klasse I und II. Diese Basis dient als Grundlage für die Berechnung des von der MGEN gezahlten Zusatzbetrags, innerhalb der Grenzen des verantwortlichen Vertrags.
Der verantwortliche Vertrag setzt eine Obergrenze, über die die Zusatzversicherung nicht erstatten kann. Für eine Prothese der Klasse I ist der Höchstverkaufsbetrag gesetzlich geregelt: die Kombination aus Sozialversicherung + MGEN deckt den gesamten Preis ab. Für eine Prothese der Klasse II ist der Preis frei und kann die Rückerstattungsobergrenze erheblich überschreiten.
Klasse I und Klasse II: was das konkret ändert
Prothesen der Klasse I verwenden synthetische Fasern. Ihr Preis bleibt innerhalb der von der Regelung festgelegten Grenzen, was einen Eigenanteil von null oder nahezu null für die MGEN-Versicherten im PSC-Vertrag ermöglicht.
Prothesen der Klasse II, die aus natürlichen oder gemischten Haaren hergestellt werden, weisen deutlich höhere Preise auf. Der von der Sozialversicherung und der MGEN nicht gedeckte Anteil bleibt zu Lasten der Versicherten. In diesem Segment kann der Eigenanteil einen erheblichen Teil des Gesamtpreises ausmachen, manchmal die Hälfte oder mehr, je nach gewähltem Modell.
Rezept und zugelassener Anbieter: zwei nicht verhandelbare Bedingungen
Das ärztliche Rezept ist unerlässlich, um eine Rückerstattung auszulösen. Das Rezept muss ausdrücklich die Notwendigkeit einer Haarprothese angeben. Ohne dieses Dokument übernehmen weder die Krankenversicherung noch die MGEN die Kosten. Ein Dermatologe oder Onkologe kann es ausstellen, je nach der Erkrankung, die der Alopezie zugrunde liegt.
Die Wahl des Anbieters beeinflusst ebenfalls den Rückerstattungsprozess. Ein von der Sozialversicherung zugelassener Händler ermöglicht die Aktivierung der Drittzahlung und vermeidet die Vorauszahlung von Kosten. Ein Kauf außerhalb des zugelassenen Netzwerks kann die Kostenübernahme gefährden oder sogar vollständig ausschließen.
Hier sind die Schritte, die zu befolgen sind, um die Rückerstattung zu sichern:
- Ein ärztliches Rezept anfordern, das die Haarprothese erwähnt, vor jedem Kauf oder verbindlichen Anprobieren
- Bei der MGEN den Garantieniveau des eigenen Vertrags (PSC, individuell oder CSS) und die anwendbare Rückerstattungsobergrenze überprüfen
- Ein von der Sozialversicherung zugelassener Anbieter auswählen, der die Drittzahlung durchführen und die Abrechnung direkt übermitteln kann
- Alle Nachweise (Rezept, Rechnung, Behandlungsblatt) aufbewahren, damit die MGEN die Akte bearbeiten kann
Erneuerung und Zubehör: was die MGEN berücksichtigt
Die Erneuerung ist alle 12 Monate für vollständige Haarprothesen möglich. Diese Frist beginnt ab dem Kaufdatum der vorherigen Prothese. Für jede Erneuerung ist ein neues Rezept erforderlich, um die Kostenübernahme erneut auszulösen.
Haarzubehör (Mützen, Stirnbänder, Befestigungen) kann je nach MGEN-Vertrag manchmal gesondert übernommen werden. Die verfügbaren Daten erlauben keine Schlussfolgerung über einen einheitlichen Betrag: Der Deckungsgrad für Zubehör variiert von Tarif zu Tarif und wird nicht immer in den online zugänglichen Garantieübersichten detailliert aufgeführt.

Besonderer Fall von Alopezien, die nicht mit Krebs verbunden sind
Die nicht krebsbedingte Alopezie (Alopecia areata, schwere androgenetische Alopezie) berechtigt ebenfalls zu einer Kostenübernahme, vorausgesetzt, die Erkrankung ist anerkannt und das Rezept ist korrekt. Die MGEN wendet die gleichen Rückerstattungstabellen an, aber das Fehlen eines ALD-Status (langfristige Erkrankung) kann den Anteil der Sozialversicherung beeinflussen, was mechanisch den Eigenanteil für die Versicherte erhöht.
Bevor man sich für ein Modell entscheidet, ist es ratsam, einen detaillierten Kostenvoranschlag vom zugelassenen Anbieter anzufordern und diesen an die MGEN weiterzuleiten, um eine genaue Schätzung des Eigenanteils zu erhalten. Dieser Schritt vermeidet unangenehme Überraschungen, insbesondere bei Prothesen der Klasse II, bei denen die Differenz zwischen dem angezeigten Preis und der tatsächlichen Rückerstattung erheblich sein kann.